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Privilegium de non evocando
(687 words)

Das Nichtevokations-Privileg war ein schon für die spätma. Justizverfassung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation charakteristisches Gerichtsstandsprivileg. Damit verzichtete der Kaiser oder König als oberster Gerichtsherr gegenüber einem reichsunmittelbaren regionalen oder lokalen Gerichtsträger auf die Ausübung des Rechts, eine Streitsache an sich zu ziehen (d. h. sie an einen auswärtigen Gerichtsort ›herauszurufen‹). Dieser Verzicht betraf allerdings nicht das Eintrittsrecht des persönlich anwesenden Herrsc…

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Marquardt, Bernd, “Privilegium de non evocando”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 02 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_331408>
First published online: 2019



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