1. Definition
Der Begriff P. (von lat. protectio, ›Schutz‹, ›Verteidigung‹) bezeichnet in der Frühen Nz. verschiedene Formen des Schutzes und der Interessenwahrung eines Stärkeren für einen Schwächeren und daraus folgend gewisser Rechte des Protektors über seinen Schützling. Schutz und P. der Untertanen war die wesentliche Aufgabe eines Herrschers, doch gab es P. auch außerhalb eines formellen Herrschafts-Verhältnisses. Großmächte konnten Kleins…