Unter P. versteht man staatliche Eingriffe in den Außenhandel, die dem Schutz inländischer Produzenten vor ausländischer Konkurrenz dienen. Das bekannteste Instrument des P. ist der Zoll. Zölle treten entweder als spezifische Zölle, als Wertzölle oder als Kombination von beiden auf. Während spezifische Zölle als feste Abgabe je Einheit eines Gutes erhoben werden, richten sich Wertzölle nach seinem Geldwert und werden daher in Form eines Prozentsatzes festgelegt. Neben …