Unter Protestatio (= Po.) verstand man in der Nz. eine öffentliche und förmliche Erklärung, in der das Bestehen bestimmter subjektiver Rechte explizit dargelegt und mit dem Ziel bezeugt wurde, diese Rechte gegen nachteilige Folgen eigenen oder fremden Handelns zu sichern.
Dem Begriff liegt das lat. Verb protestari (›öffentlich bezeugen‹) zugrunde, das schon im antiken röm. Recht eine das eigene Verhalten (er)klärende Stellungnahme bezeichnete. Im frühen MA zuminde…