1. Allgemeines
›P.‹ wird hier als gerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung oder zur Sanktion abweichenden Verhaltens verstanden (Justiz). Die normativen Rahmenbedingungen von P. waren in der Frühen Nz. in den dt. Territorien und in Frankreich stark vom Gemeinen Recht geprägt (s. u. 2. und 3.). Im Zuge der Rezeption des römisch-k…