Unter R. versteht man unberechtigte, nicht durch Autor oder Verlag autorisierte Nachdrucke (= Ndr.) bereits erschienener Originaldrucke. R. sind durch Wegfall der Autoren-Honorare billiger und wurden oft mit fingiertem oder fehlendem Druckort, manchmal auch mit Textabweichungen publiziert (zu Erkennungsmerkmalen: [8. 267–271]). Der juristische Kampf gegen R. und zugunsten des Urheberrechts wurde im Alten Reich im 18. Jh. und zu Beginn des 19. Jh.s unter dem Stichwort Ndr. geführt.
In der Inkunabel- und Frühdruckzeit bis zum 16. Jh. waren Buch-Ndr. in Europa von Druckern, …