Von R. spricht man, wenn und soweit in einem oder mehreren Territorien dasselbe Recht gilt. Relative R. bestand in der Nz. in weiten Teilen des lat. Europa aufgrund der Tradition des ma. ius commune (Gemeines Recht) [1]. Es war aus der Integration des röm. und kanonischen Rechts entstanden und hatte eine West- und Mitteleuropa umfassende Rechtskultur entstehen lassen, die auch das Common Law einbezog [7].
Die Rezeption des römisch-kanonischen Rechts hatte nicht allein zur Verbreitung entsprechender Rechtsregeln in Europa geführt, sondern hatte v. a. den Umgang mi…