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Rechtseinheit
(714 words)

Von R. spricht man, wenn und soweit in einem oder mehreren Territorien dasselbe Recht gilt. Relative R. bestand in der Nz. in weiten Teilen des lat. Europa aufgrund der Tradition des ma. ius commune (Gemeines Recht) [1]. Es war aus der Integration des röm. und kanonischen Rechts entstanden und hatte eine West- und Mitteleuropa umfassende Rechtskultur entstehen lassen, die auch das Common Law einbezog [7].

Die Rezeption des römisch-kanonischen Rechts hatte nicht allein zur Verbreitung entsprechender Rechtsregeln in Europa geführt, sondern hatte v. a. den Umgang mi…

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Avenarius, Martin, “Rechtseinheit”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 02 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_334221>
First published online: 2019



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