Unter R. kann man zum einen die Geschichte der jeweils kulturell geprägten rechtlichen Normen und ihrer Anwendung verstehen; zum anderen ist R. die Bezeichnung für diejenige Teildisziplin der Rechtswissenschaft und Geschichtswissenschaft, die sich mit der Geschichte dieser Normen befasst, einschließlich der kulturellen, polit., ökonomischen und sozialen Zusammenhänge. Die R. im letzteren Sinne lässt sich erstens nach den behandelten Rechtsbereichen unterteilen (u. a. in Privatrechts…