Der Begriff der R. entstammt dem Prozess-Recht und beschreibt die Wirkung gerichtlicher Urteile und behördlicher Entscheidungen. Man unterscheidet zwischen formeller und materieller R. Von Ersterer spricht man, wenn eine Entscheidung mit einem ordentlichen Rechtsmittel oder einem befristeten Rechtsbehelf nicht mehr angegriffen werden kann. Tritt diese formelle R. ein, so bestimmt die materielle R., dass auch die Entscheidung über den in Frage stehenden Anspruch für die Parteien, Behörden und Gerichte in einem späteren…