Ein R. (lat. remedium iuris, remedium contra sententias; engl. legal remedy; franz. voie de recours) ermöglicht es einer Partei im Gerichts-Verfahren, die Entscheidung anzufechten; wird ein R. eingelegt, finden erneute Prüfung und Entscheidung in höherer Instanz statt. Im weiteren Sprachgebrauch bis 1850 bezeichneten R. alle Mittel zur Wahrung oder Geltendmachung von Rechten, also Klagen, Einreden, Beschwerden, Gesuche und Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand. In der…