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Rechtspositivismus
(1,023 words)

1. Begriff

Der Begriff des R. bezeichnet eine rechtsphilosophische bzw. -theoretische Strömung, die Begriff und Geltungsgrund des Rechts allein aus dessen autoritativer Inkraftsetzung ableitet. Dieser formale Rechtsbegriff ist durch seine inhaltliche Neutralität gekennzeichnet: Für die Rechtsqualität und Gültigkeit einer Rechtsnorm kommt es nur darauf an, dass sie im Einklang mit festgelegten Normsetzungsregeln erzeugt wurde; unerheblich ist dagegen, ob sie inhaltlich im Einklang mit bestimmten Werte…

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Zwanzger, Michael, “Rechtspositivismus”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 02 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_334549>
First published online: 2019



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