1. Begriff
Unter R. (engl. legal certainty, rule of law; franz. sécurité juridique) versteht man heute den Verfassungsgrundsatz der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und damit ein wesentliches Element des übergeordneten Rechtsstaatsprinzips; dieser Grundsatz hat sich in vielen europ. Staaten durchgesetzt [13. 543–636] [5. 543–636]. Daneben wurde und wird R. ganz allgemein als Argument in der Gesetzgebung und als Auslegungsgesichtspunkt in Rechtsanwendung und Rechtswissenschaft gebrauc…