1. Begriff und Aufgaben
R. wird als ein Erkenntnismittel zur Erfassung und Gestaltung unterschiedlicher nationaler und internationaler Rechtsordnungen (Makrovergleich) oder einzelner Rechtsinstitute (Mikrovergleich) eingesetzt. Wissenschaftsgeschichtlich zeigen die zahlreichen Versuche einer Definition der R. [8. 106–111] unterschiedliche Auffassungen über ihre Ziele und Methoden. Das betrifft auch …