1. Referendar
Wie der Ursprung des Begriffs (lat. referre, ›zurücktragen‹, ›berichten‹) nahelegt, bezeichnete Referendar von der röm. Kaiserzeit bis ins 18. Jh. Verwaltungs-Beamte, die Vorgesetzten, übergeordneten Behörden oder dem Monarchen zur Entscheidung anstehende Vorgänge vortrugen und erläuterten, Funktionen des Kanzlers oder Notars wahrnahmen und eingegangene Dokumente registrierten. In dieser dem franz. maître des…