In den Monarchien Europas galten als ›königliche Rechte‹ (lat. iura regalia) im weiteren Sinn alle in ihrem ideellen Urpunkt exklusiv der königlichen oder kaiserlichen Gewalt anhaftenden Hoheitsrechte, darunter auch die höchstrichterliche und militärische Stellung, insofern auch in Abgrenzung zu den Kompetenzen der röm. Kirche. Diese monarchischen Kernrechte wurden bis ins 18. Jh. als regalia maiora (›höhere R.‹) begriffen. Jedoch überwog…