1. Begriff
Regentschaft (= Reg.) bedeutet die zeitweise Übertragung von Herrschafts-Rechten. Sie stellt im Zusammenhang von Erblichkeit und Primogenitur (Thronfolge) ein zentrales Instrument zur Bewahrung dynastischer Herrschaft dar (Dynastie). Der Begriff R. tritt erstmals im 14. Jh. auf; vorher und parallel finden sich Bezeichnungen wie rector, rectrix, moderatrix, gubernator, administratix (etwa ›Lenker/in‹, ›Verwalter…