Unter einem R. (auch Reichshof oder Reichstal) ist eine reichsunmittelbare Gerichtsgemeinde im spätma.-frühnzl. Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zu verstehen (Reichsunmittelbarkeit). Ihre Rechtsstellung wies Gemeinsamkeiten mit derjenigen der Reichsstädte auf, soweit vom Fehlen des Stadtrechts und des Zuganges zum Reichstag abgesehen wird. Die Nicht-Reichsstandschaft hatten sie mit den Reichsrittern gemein.
Es handelte sich bei einem R. um den sehr seltenen Sonderfall einer bäuerlichen Gemeinde (Dorfgemeinde), die nicht (originär) einer lokalen Geri…