Nach verschiedenen Regelungen in den Reichspolizeiordnungen des 16. Jh.s (Polizei) war die R. von 1731 das erste Reichsgesetz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, das sich ausschließlich mit der Regulierung des Handwerks befasste. Zentrale Ziele waren dabei im Zuge des Ausbaus staatlicher Gewalt die Disziplinierung und obrigkeitliche Kontrolle der korporativ verfassten Handwerker [3], indem das von einer Obrigkeit einseitig erlassene Recht über das Recht als Ausdruck des Willens einer Rec…