1. Definition und Geschichte
Der R. war ein Ratsgremium des Kaisers des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, zuständig für Reichslehen, Gnadensachen und Rechtsangelegenheiten. Insbes. arbeitete er neben dem Reichskammergericht als zweites Höchst-Gericht des Reichs.
Der R. entstand am Hof des Reichsoberhaupts im Rahmen eines längeren administrativen Modernisierungsprozesses, der sich im Wesentlichen über die erste Hälfte des 16. Jh.s erstreckte.…