1. Definition und Geschichte
Das R. war neben dem Reichshofrat eines der beiden Höchst-Gerichte des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation der Nz.
Das R. gilt – zusammen mit dem sog. Ewigen Landfrieden – als wichtigstes und dauerhaftes Ergebnis der sog. Reichsreform an der Wende vom 15. zum 16. Jh. Auf dem Reichstag zu Worms 1495 einigten sich König Maximilian I. und die Reichsstände nach längeren Diskussionen darauf, ein ständiges Reichsgericht einzusetzen, das von Reic…