Die Kreisverfassung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, die am Beginn der Nz. begründet wurde, war in anderer Form schon im SpätMA geplant worden. Der Gedanke, die dt. Landesherrschaften zu regionalen Gruppen zusammenzufassen, fand seinen ersten nachweislichen Ausdruck auf dem Nürnberger Reichstag von 1383. Damals wurde die Handhabung des Landfriedens vier landschaftlichen ›Zirkeln‹ bzw. fürstlichen ›Parteien‹ anvertraut, die sich durch ihre äußere Umgrenzung über das regnum Teutonicum und das m…