1. Allgemein
Als R. werden die auf den Reichstagen in Esslingen (1524) und Augsburg (1551 und 1559) verabschiedeten Regelungen zur Vereinheitlichung des Münzwesens des Alten Reiches verstanden. Eine solche Vereinheitlichung war notwendig geworden, weil die willkürlichen Veränderungen des Münzfußes, d. h. der Zahl der aus einer Gewichtseinheit Metall zu schlagenden Münzen, durch die Münzherren einzelner Territorien Handel und Gewerbe wirt…