Der Forschungsbegriff R. ist die dt. Form der um 1600 eingeführten lat. Kategorie Ius publicum Imperii, mit der das Fach des Öffentlichen Rechts des Heiligen Römisches Reiches Deutscher Nation bezeichnet wurde; ferner wird er heute zur Kennzeichnung aller zeitgenössischen Schriften eingesetzt, die sich mit dessen Verfassung und Politik beschäftigen.
Die Entstehung der wiss. Reflexion über das Recht des Reiches gegenüber anderen Rechten, über die Rechte der Inhaber von Reichsämtern und über die Rechtsbeziehungen der Reichsinstitutionen untereinander g…