1. Begriff
R. werden alle Städte im Alten Reich genannt, die unmittelbar dem König bzw. Kaiser sowie dem Reich unterstanden und Sitz und Stimme am Reichstag (Reichsstandschaft) besaßen. Da die R. keinem Landesherrn untertan waren, sondern allein den Kaiser als Stadtherrn über sich hatten (Reichsunmittelbarkeit), und da sie seit dem SpätMA auf den Hof- und Reichstagen vertreten waren, wo sie schließlich seit der Wende vom 15. zum 16. Jh. eine eigene Kurie bildeten, zählten sie zu den Reichsst…