1. Wesen und Aufbau
R. bezeichnete im nzl. Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die Versammlung der Reichsstände. Er war keinesfalls ein Parlament im modernen Sinn, sondern entsprechend der zeitgenössischen Formel ›Kaiser und Reich‹ neben und zusammen mit dem Kaiser wichtigstes Verfassungs-Organ des Reiches; in ihm bildete sich die komplexe ständische Verfassungsstruktur ab.
Der R. setzte sich aus der kurfürstlichen, der reichsfürstlichen und der reichsstädtischen Kurie zus…