1. Begriff
Unter der R. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ist in der Nz. dessen polit. und rechtliche Gesamtordnung zu verstehen, wie sie sich aus dessen Geschichte entwickelt und seit dem SpätMA reichsrechtlich verfestigt hatte. Die Zeitgenossen, namentlich die Vertreter der Reichspublizistik, sprachen statt von R. allerdings von (lat.) status bzw. status imperii, ›Staats-Verfassung‹ (›des Teutschen Re…