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Religionsgemeinschaft
(888 words)

1. Allgemein

R. ist ein Begriff des dt. Staatskirchenrechts, mit dem seit der Aufklärung im 18. Jh. in neutraler Weise der korporative Zusammenschluss von Anhängern einer relig. Überzeugung bezeichnet wird. Er enthält keine theologische Wertung und ermöglicht es dem Staat, eine Stellungnahme zum Wahrheitsgehalt der jeweils vertretenen relig. Lehre zu vermeiden. Die histor. Ausformung des Begriffs ist mit dem nzl. Säkularisations-Prozess und der Entwicklung hin zu relig. Toleranz und Parität verknüpft.

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Pahud de Mortanges, René, “Religionsgemeinschaft”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 02 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_337511>
First published online: 2019



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