Die Bezeichnung R. (von lat. requirere, »aufsuchen«, »untersuchen«, »verlangen«) begegnet im nzl. Sprachgebrauch im Wesentlichen in zwei Kontexten:
(1) In der frühnzl. Rechtssprache bedeutet R. ganz allgemein Untersuchung oder Nachforschung; spezieller kann auch eine Haussuchung sowie die Anforderung eines Notars gemeint sein. Im 19. Jh. wird darunter v. a. das Ersuchen einer Behörde um Rechtshilfe durch ein besonderes Schreiben (R.-Schreiben, Hilfsschreib…