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Rezeption des römisch-kanonischen Rechts
(4,394 words)

1. Begriff und Gegenstand

Der Begriff der Rezeption (= Rz.) bezeichnet die freiwillige »Übernahme fremder Kulturgüter oder einzelner Kulturelemente«, die gezielt und zeitlich begrenzt, aber auch in einem lange anhaltenden und nicht geplanten sozialen Prozess ablaufen kann [19. 116]; [25. 125–133]. Letzteres trifft für die Rz. des röm.-kan. Rechts zu, die sich als eingesamteurop. Ereignis über einen Zeitraum vom 12. bis in das 19. Jh. erstreckte (Antikerezeption).

Das röm.-kan. Recht (= R.) wurde in MA und …

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Schlinker, Steffen, “Rezeption des römisch-kanonischen Rechts”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 25 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_340417>
First published online: 2019



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