Der Begriff der Rezeption (= Rz.) bezeichnet die freiwillige »Übernahme fremder Kulturgüter oder einzelner Kulturelemente«, die gezielt und zeitlich begrenzt, aber auch in einem lange anhaltenden und nicht geplanten sozialen Prozess ablaufen kann [19. 116]; [25. 125–133]. Letzteres trifft für die Rz. des röm.-kan. Rechts zu, die sich als eingesamteurop. Ereignis über einen Zeitraum vom 12. bis in das 19. Jh. erstreckte (Antikerezeption).