Rh. R. bezeichnet allgemein das in den am Rhein gelegenen Territorien geltende nzl. Recht (Partikularrecht). Im engeren Sinne wird darunter das in den linksrheinischen Gebieten zwischen Konstanz und Kleve im 19. Jh. geltende franz. R. verstanden.
Nach dem Frieden von Lunéville (1801) begann Frankreich damit, die eroberten Rheinlande dem franz. R.-System anzupassen. Damit endete hier die für das Ancien Régime kennzeichnende R.-Zersplitterung in viele lokale R.-Ordnungen. In der Umsetzung mit vielen Kompromissen wurde langsam das franz. Feudalsystem abgeschafft [3] (Feudal…