R. bezeichnet objektives Recht, das durch den Spruch eines Richters oder Gerichts gefunden wird und ab diesem Zeitpunkt Geltung beansprucht. Allgemein ist es der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen und -grundsätze, die von Richtern ohne Auslegung eines vorgegebenen Gesetzes oder Gewohnheitsrechts bei der Beurteilung von Einzelfällen geschaffen werden. Im anglo-amerikan. Recht herrscht bis heute ein wesentlicher Einfluss des R. vor, während im kontinentaleurop. Rechtskreis das durch d…