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Richterrecht
(1,528 words)

1. Definition

R. bezeichnet objektives Recht, das durch den Spruch eines Richters oder Gerichts gefunden wird und ab diesem Zeitpunkt Geltung beansprucht. Allgemein ist es der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen und -grundsätze, die von Richtern ohne Auslegung eines vorgegebenen Gesetzes oder Gewohnheitsrechts bei der Beurteilung von Einzelfällen geschaffen werden. Im anglo-amerikan. Recht herrscht bis heute ein wesentlicher Einfluss des R. vor, während im kontinentaleurop. Rechtskreis das durch d…

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Czeguhn, Ignacio, “Richterrecht”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 30 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_341011>
First published online: 2019



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