Die (juristische) R. ist ein histor. Begriff, der im Übergang zur Moderne einem Bedeutungswandel unterlag [4. XVI]. Im weitesten Sinn bezeichnet er eine wiss. Disziplin, die im 18. Jh. entstand und sich mit dem Röm. Recht beschäftigt.
1. Vom 15. bis zum 18. Jahrhundert
Vor dem 18. Jh. war die R. integrierender Bestandteil der wiss. Beschäftigung mit dem rezipierten Röm. Recht (vgl. Rezeption des römisch-kanonischen Rechts). Ein spezifischer Begriff der R. existierte dabei allerdings nicht. Ihr…