In seiner mhdt. Bedeutung war S. ein Rechtsbegriff und meinte »Gerichts-S.«, »Streit« oder »Ursache« [1]. In der dt. Wissenschaftssprache der Nz. verallgemeinerte sich dies; S. ersetzte nun in Philosophie und Recht zunehmend die lat. Begriffe res bzw. causa.
1. Philosophie
Die Grundfragen des nzl. philosophischen S.-Begriffs waren seine Substanz und ontologische Bedeutung. Ebenso wie bei dem mehrdeutigen lat. Begriff res im MA ist das Verständnis des Begriffs S. schwierig; er wurde weitgehend untechnisch verwendet und …