Das S. R. (auch das sächs.-magdeburgische R.) stellt einen relativ einheitlichen Normenkomplex des sächs. R.-Gebiets (Sachsen, Erzstift Magdeburg, Thüringen, Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg, welfische Territorien, Teile Holsteins und Schlesiens) dar (Partikularrecht), der sich im SpätMA auf der Grundlage des Sachsenspiegels und des Magdeburger Stadtrechts herausbildete und neben dem (infolge der Rezeption der fremden R. entstandenen) Gemeinen Recht relativ eigenständige Gestalt …