Unter S. wird vorrangig das Aneignen der sog. Wildbeute verstanden [11. 278] – wild wachsender Pflanzen bzw. Pflanzenteile (Früchte, Samen, Blüten, Knospen, Blätter, Wurzeln, Rinden) sowie tierischer Produkte (z. B. Schnecken, Muscheln, Vogeleier). Wildprodukte wurden in der Nz. in kaum zu überschauender Fülle als Speise-, Gewürz- oder Heilpflanzen für Mensch und Tier genutzt und in vielfältigen Verarbeitungsstufen verzehrt, u. a. als Gemüse, Mus, Salat, Soße, Marmelade, Trocken-Obst, Saft, Beeren- und Branntwein, Öl, Essig sowie in Form von Arzneien.
Zum einen ist der …