Sch. mit Langbogen, Armbrust und seit dem 15. Jh. zunehmend mit Handfeuerwaffen wurde im Kontext des Kriegs, der Jagd und zum Vergnügen (s. u.) – in den beiden letzten Fällen auch von Frauen [5. 58 f.]; [4. 57–62, 81] – während der gesamten Nz. geübt.
Mit der Erringung der städt. Hoheitsrechte durften und mussten sich ma. und frühnzl. Städte selbst verteidigen. In der Picardie, Flandern, Brabant und Holland entstanden seit dem frühen 14. Jh. Schütze…