1. Begriff und Gegenstand
Im engeren Sinne ist ein Sch. das Gebäude eines Landesherrn mit Wohnfunktion, das dessen Souveränität baulich verkörpert. Bauten des Adels wurden in dt.sprachigen Gebieten in der Nz. Haus genannt. Diese in Frankreich gar nicht, in England aber durchaus gebräuchliche Differenzierung wurde im 19. Jh. in Deutschland weitgehend obsolet, da viele ehemals unabhängige Fürsten nach der Mediatisierung…