1. Begriff und Ursprung
Als Sch. (niederdt. Schöppenstuhl) wird ein selbständiges Kollegium von Rechts- und Urteils-Findern bezeichnet. Diese Institution entwickelte sich während des MA im Zusammenhang mit der Stadtverfassung, den Stadtrechten und deren Verwandtschaften (»Stadtrechtsfamilien«) [2]. Die Sch. sprachen auf Anfrage Recht und erteilten Rechtsauskünfte (Rechtsmitteilungen, -weisungen, Sprüche, Urteile, Konsilien). Sie waren dadurch gekennze…