1. Definition
Als Sch. (lat. glebae adscriptio) bezeichnet man eine strenge Form bäuerlicher Abhängigkeit. Sie beinhaltet ein Verbot für den Bauern, die Hofstelle und das zugehörige Land (Scholle) ohne Genehmigung des Grundeigentümers (Herrn) zu verlassen. Die Sch. trat i. Allg. als Bestandteil verschiedener Spielarten bäuerlicher Unfreiheit auf (Hörigkeit, Erbuntertänigkeit, Leibeigenschaft). Sie ist v. a. als Best…