S. (von lat. sedis vacantia, »Leerstehen des Amtssitzes/Throns«) bezeichnet bei einem höheren Amt allgemein die Zeitspanne des Fehlens seines Inhabers von dessen Tod, Abdankung oder Amtsenthebung bis zur Neubesetzung. Der Begriff entstammt dem kanonischen Recht in Hinblick insbes. auf die Erledigung eines Bischofssitzes und auch des päpstlichen Stuhles (Papsttum) [4]. Erst im 18. Jh. wurde das Wort S. auch in Bezug auf das Heilige Römische Reich verwendet.
Zu klären war die Ausübung des Amtes bis zu seiner Neubesetzung, da diese durch einen eigenen Rechtsakt e…