Das S. war während und nach der gesamten Nz. das Sonderprivatrecht der Schifffahrt auf den Meeren. Es behandelte die Rechtsverhältnisse der an der Hochseeschifffahrt Beteiligten: (1) des Schiffsreeders bzw. der Reederei als der Schiffseigentümer; (2) des vom Reeder angeheuerten Schiffers oder Schiffskapitäns als des Inhabers der obersten Gewalt an Bord und Vertreter des Reeders; (3) der Schiffsmannschaft, die unter der Befehlsgewalt des Schiffers stand; und (4) schließlich der Kaufleute, die ihre Wa…