S. bezeichnet den Beistand kirchlicher Amtspersonen (Seelsorger) für Einzelne und Gruppen von Gläubigen in Fragen des Glaubens und der relig. Lebensgestaltung. In der Regula pastoralis (»Pastoralregel«, um 590) Papst Gregors I., der bis in die Nz. maßgeblichen S.-Anleitung, werden dafür die Begriffe cura pastoralis (lat.; »Hirtensorge«; davon engl. pastoral care, franz. la pastorale) und regimen animarum (»Seelenleitung«) verwendet. Das wörtliche lat. Äq…