Das Amt des S. – in seiner ursprünglichen Bedeutung als »Geheimschreiber« – ist seit der Antike nachweisbar, als Beamte aus den Reihen der notarii mit der Führung des Protokolls im kaiserlichen Konsistorium beauftragt wurden. Die Bezeichnung secretarius begegnet für diese Funktionsträger erstmals um die Mitte des 5. Jh.s. Sie verlor jedoch diese Bedeutung wieder und bezog sich in der Folge ausschließlich auf einen Gehilfen am kaiserlichen Geheimgericht.