Der Begriff S. bezeichnet das Recht einer Körperschaft (Korporation) zur Versammlung auf eigene Initiative. In der Alltagssprache war und ist er kaum gebräuchlich, weshalb u. a. Zedlers Universallexikon (1743), das Rotteck-Welcker'sche Staatslexikon (1843, 31865) und der Duden keine Einträge dazu aufweisen. Auch in der Geschichtsforschung wird er selten und wenn, dann meist in Bezug auf bestimmte Formen des Zusammentretens der Stände und Parlamente verwendet.