Mit dem Terminus S. lässt sich in einem weiten Sinne die eigenverantwortliche Regelung der Angelegenheiten kleinerer sozialer Einheiten beschreiben [13. 1621]. In einem derartigen Verständnis fand der Begriff allerdings erst im 19. Jh. in die polit. und juristische Sprache Eingang; auch im engl. Sprachgebrauch bezeichnete self-government bis in das 18. Jh. in erster Linie die Selbstbeherrschung (im psychischen Sinne) [9. 207]. Erst später wurde hiermit ein bestimmter Verwaltungs-Modus erfasst, allerdin…