Die Session (lat. sessio), der Sitz in einer polit. Versammlung, bedeutete in SpätMA und Früher Nz. das Recht zur polit. Mitsprache im wörtlichen Sinne (»Sitz und Stimme«). In allen polit. Versammlungen wurde in der Regel eine hierarchische Sitzordnung beachtet. Sie orientierte sich an dem jeweiligen institutionellen Oberhaupt als Zentrum; je näher an diesem Zentrum, desto besser war der Platz, wobei die – aus seiner Sicht – rechte Seite wiederum der linken überlegen war. Das galt für Sitzungen von Konzilien [3], Ordens-Kapiteln, Ständeversammlungen, Bundestagen usw.
Die gewohn…