1. Begrifflichkeiten
Unter S. wird eine im Gefüge der Religionsgemeinschaften eines Territoriums dominierende Kirche verstanden, die mit der Staatsgewalt in weiten Bereichen zu kooperieren hat. In Ländern mit S. ist der Staat typischerweise eng in die Gesetzgebung der betreffenden S. und in die Besetzung ihrer wichtigsten Ämter einbezogen. In engem Zusammenhang mit der Bezeichnung S. stehen auch die Begriffe Reichskirche, Landeskirche, N…