S., heute auch Religionsverfassungsrecht oder staatliches Religionsrecht genannt, ist der Inbegriff des staatlichen Rechts für und über die Kirchen (mit der Weimarer Reichsverfassung 1919 erweitert auf alle Religionsgemeinschaften), ursprünglich institutionell verstanden, heute unter Einschluss der Religionsfreiheit. Das Wort ist eine dt. Begriffsbildung des 19. Jh.s und findet sich erstmals beim Staatswissenschaftler Robert von Mohl [9. 489]. Schon früher wurde der an sich genauere, im 20. Jh. jedoch außer Gebrauch gekommene Begriff des Kirchenstaatsrechts verwen…
Staatskirchenrecht(717 words)
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Winzeler, Christoph, “Staatskirchenrecht”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 02 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_355281>
First published online: 2019
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