1. Begriff
Die A. S. als Teildisziplin der dt. Rechtswissenschaft behandelt heute grundlegende Fragen der Theorie des Staates unabhängig vom Staats- bzw. Verfassungsrecht eines konkreten Staates. Der Begriff entstand im Laufe des 19. Jh.s zunächst als Synonym, dann als Nachfolgebegriff für »Allgemeines Staatsrecht« (= Allg. Str.), der seinerseits die dt. Übersetzung für das am Ende des 17. Jh.s als Teilgebiet des Naturrechts (Rechtsphilosophie und Naturrecht) entw…