Der Begriff S. bezeichnet die mit der Entstehung des nzl. Staates aufgekommene Maxime, dass dessen Existenzsicherung bes. im Notstand der Vorrang zukomme (Necessitas). Dies bezog sich nicht nur auf die Politik selbst, sondern auch auf die Normen von Religion, Recht und Moral. Staatsinteresse war also, was als S. je konkret definiert wurde. Die Maxime kann auch auf andere Institutionen, so z. B. die Kirche, bezogen werden (»Kirchenräson«).
Wenn »Staat« nicht als institutionelle Größe aufgefasst wird, sondern (…