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Staatsräson
(2,088 words)

1. Definition

Der Begriff S. bezeichnet die mit der Entstehung des nzl. Staates aufgekommene Maxime, dass dessen Existenzsicherung bes. im Notstand der Vorrang zukomme (Necessitas). Dies bezog sich nicht nur auf die Politik selbst, sondern auch auf die Normen von Religion, Recht und Moral. Staatsinteresse war also, was als S. je konkret definiert wurde. Die Maxime kann auch auf andere Institutionen, so z. B. die Kirche, bezogen werden (»Kirchenräson«).

Wenn »Staat« nicht als institutionelle Größe aufgefasst wird, sondern (…

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Weber, Wolfgang E.J., “Staatsräson”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 28 March 2024 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_355363>
First published online: 2019



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